Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– ganz-fair-gemacht -
Anbieter:Martin Etzner – ganz-fair-gemacht
Martinstrasse 12b 01662 Meißen
Tel.: 0162 6780053
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https://www.ganz-fair-gemacht.de
Stand:01.01.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs-,
Montage- und sonstige handwerkliche Leistungen („Leistungen“)
zwischen Fa. Martin Etzner ganz-fair-gemacht („Auftragnehmer“)
und dem Kunden („Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur,
wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss / Leistungsumfang
(1) Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt),
durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Ausführung nach Beauftragung.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftrag/Leistungsbeschreibung.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung notwendigen Informationen,
Zugänge, Unterlagen und (falls erforderlich) Freigaben rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Preise / Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot/Auftrag genannten Preise,
sonst die üblichen Preise nach Aufwand (Arbeitszeit + Material).
Eine Vergütung gilt als vereinbart, wenn die Leistung
den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.
(2) Zahlungen sind sofort fällig, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Auftragnehmer kann angemessene Abschläge verlangen, wenn dies vereinbart ist
oder sich aus dem Auftrag ergibt.
5. Kostenvoranschlag / Mehraufwand
(1) Ein Kostenvoranschlag ist – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – im Zweifel nicht zu vergüten.
(2) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass der Aufwand wesentlich höher wird,
informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Die Fortsetzung erfolgt erst nach Freigabe,
sofern keine Notmaßnahme zur Schadensvermeidung erforderlich ist.
6. Termine / Verzug
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen
(z. B. Materialausfall, Erkrankung, Lieferengpässe) verlängern sich Fristen angemessen.
7. Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Soweit die Leistung als Werk geschuldet ist, kann eine Abnahme erforderlich sein
(z. B. abgeschlossene Reparatur/Montage).
(2) Der Auftraggeber hat die Leistung nach Mitteilung der Fertigstellung zeitnah zu prüfen und
– sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen – abzunehmen.
8. Mängelrechte (Gewährleistung) bei Werkleistungen
(1) Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu
(insbesondere Nacherfüllung; ggf. Selbstvornahme, Rücktritt/Minderung, Schadensersatz)
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen,
damit eine schnelle Nachbesserung erfolgen kann.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht (bei Material/Lieferteilen)
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben eingebaute/gelieferte Teile im Eigentum des Auftragnehmers,
soweit gesetzlich zulässig.
11. Aufbewahrung / Abholung (bei Gerätereparaturen)
(1) Der Auftraggeber holt reparierte Gegenstände innerhalb von [z. B. 14] Tagen
nach Fertigstellungsmitteilung ab oder veranlasst Versand/Übergabe.
(2) Nach Fristablauf können angemessene Lagerkosten berechnet werden.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher (nur bei Fernabsatz/außerhalb Geschäftsräumen)
(1) Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen; Details ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(2) Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist erlöschen,
wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher
ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Gesetze im Internet+1
Hinweis: Eine separate Widerrufsbelehrung + Muster-Widerrufsformular
sollte als Anlage zum Auftrag genutzt werden.
13. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann/Unternehmer,
ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.